Warum ist Datenschutz verpflichtend?
Datenschutz in Unternehmen ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz und ab 2018 durch die EU-Datenschutzverordnung zu gewährleisten. Eine Verletzung der Pflicht führt zu hohen Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden.
Ihr Unternehmen ist ab einer bestimmten Größe bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mit uns als Ihren Datenschutzbeauftragten haben Sie den Vorteil, externe Kompetenz im Datenschutz zu erhalten. Sie umgehen daher anfallende Ausbildungskosten oder mögliche Kündigungshürden bei einem interenen Mitarbeiter.
Unsere Leistungen
Informationen
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
EU-Datenschutzgrundverordnung
Mitgliedschaft